Patientenverfügung: Einfach erklärt
Sanpura-Redaktion ----- 05. Oktober 2021
Im Falle einer schweren Erkrankung, eines plötzlichen Unfalls oder in der Endphase des Lebens sind wir auf medizinische Betreuung und Behandlungen angewiesen. Wenn wir dann nicht mehr in der Lage sind, über die Inanspruchnahme oder das Ablehnen von medizinischen Maßnahmen zu entscheiden, werden Angehörige oder Betreuer in die schwierige Lage versetzt, das für uns zu übernehmen. Zudem sind Ärzte verpflichtet, alle medizinischen Maßnahmen zur Rettung des Lebens anzuwenden. Es ist jedoch fraglich, ob diese Maßnahmen unserem Willen entsprechen.
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung kann das eigene Selbstbestimmungsrecht gewahrt werden, wenn wir nicht mehr in der Lage sind, uns zu äußern. So können wir bereits in guten Zeiten darüber entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen wir im Ernstfall wünschen oder ablehnen.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, in der man für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegt, in welchen Situationen bestimmte medizinische Maßnahmen durchgeführt oder abgelehnt werden sollen. Mögliche Situationen sind zum Beispiel Unfälle, Komazustände oder lebensbedrohende Erkrankungen in der Endphase.
Die Patientenverfügung richtet sich primär an den Arzt. Er prüft im Ernstfall, ob die vorliegende Situation in der Verfügung genau beschrieben wurde und welche medizinischen Behandlungen der Patient einfordert oder ablehnt. Der Wunsch bzw. die Entscheidung des Patienten ist für den Arzt und das medizinische Team bindend, z. B. wenn der Patient im Falle eines fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses eine künstliche Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr ablehnt.
Die Willenserklärung kann mit einer Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten sinnvoll ergänzt werden. In diesem Dokument werden eine oder mehrere Personen – zum Beispiel Partner, Angehörige oder Bekannte – dazu berechtigt, die Interessen des Verfassers durchzusetzen, wenn dieser dazu nicht mehr in der Lage ist. Im Fall der Fälle kann der Vorsorgebevollmächtigte der Patientenverfügung Ausdruck und Geltung verleihen.
Wichtige Inhalte, die zu nennen sind
Die Patientenverfügung muss klar und präzise formuliert sein. Zuerst müssen die Situationen präzise beschrieben werden, in denen die Verfügung gelten soll, z. B. bei einer schweren Erkrankung oder einer irreparablen Hirnschädigung. Anschließend erklärt der Verfasser seinen Willen zu den medizinischen Behandlungen in diesen Situationen. Hierbei können Angaben zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerzbehandlung, künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr oder zur Wiederbelebung gemacht werden.
Idealerweise ergänzt der Verfasser die Patientenverfügung um seine persönlichen Wertevorstellungen und/oder religiösen Anschauungen. Im Falle eines Auslegungsproblems können diese Darstellungen wichtig sein, um Entscheidungen im Sinne des Patientenwillens treffen zu können. Darüber hinaus untermauern die persönlichen Werte- oder Glaubensvorstellungen die ernsthafte Absicht der Erklärung.
Patientenverfügung: Formale Anforderungen
Eine gültige Patientenverfügung muss folgende Kriterien erfüllen:
- ✓ Die Patientenverfügung muss aus freiem Willen erstellt werden.
- ✓ Der Verfasser muss volljährig und einwilligungsfähig sein.
- ✓ Die Situationen und Behandlungswünsche, in denen die Patientenverfügung gelten soll, müssen konkret beschrieben werden.
- ✓ Die Willenserklärung muss schriftlich erstellt werden – gleich, ob von Hand, am Computer oder mit Hilfe einer Vorlage.
- ✓ Sie muss den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum und das Ausstellungsdatum beinhalten.
- ✓ Die Patientenverfügung muss vom Verfasser unterschrieben werden. (Falls ein Unterschreiben aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, kann ein Notar den Willen zur Unterschrift durch das Handzeichen des Verfassers beurkunden).
Nur, wenn diese Kriterien alle erfüllt sind, ist die Patientenverfügung gültig und für den Arzt bindend. Der Arzt muss sich auch an die Willenserklärung halten, wenn kein Betreuer oder Bevollmächtigter benannt wurde.
Sofort und auf unbestimmte Zeit gültig
Die Patientenverfügung ist mit der Unterschrift des Verfassers sofort und auf unbestimmte Zeit gültig – sofern sie nicht widerrufen wird. Eine Unterzeichnung durch einen Arzt oder Notar ist nicht notwendig. Allerdings kann ein zurate gezogener Arzt ein Beratungsgespräch hinsichtlich der medizinischen Fragestellungen in der Patientenverfügung beurkunden. Dies ist kein Muss, jedoch gewinnt die Patientenerklärung an Glaubwürdigkeit, wenn ein entsprechender Fall eintritt.
Tipp: Jährlich prüfen und unterschreiben. Wir empfehlen, die Inhalte einer Patientenerklärung jährlich zu prüfen. Überlegen Sie, ob der erklärte Wille noch immer Ihrer Vorstellung entspricht. Wenn nicht, können Sie die Erklärung jederzeit abändern oder widerrufen. Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, können Sie die Erklärung jedes Jahr neu unterschreiben. Hierdurch bestätigen Sie die Ernsthaftigkeit – vor allem, wenn die Erstellung des Dokuments schon mehrere Jahre zurückliegt.
Patientenverfügung erstellen: Vorlagen und Textbausteine
Das Erstellen einer Patientenverfügung ist eine komplexe Aufgabe. Sie können dafür Notare, Anwälte, Berater oder auch Ärzte beauftragen oder die Erklärung selbst erstellen. In jedem Falle empfiehlt es sich, die Hilfe fachkundiger Personen in Anspruch zu nehmen. Bei Fragen zur Patientenerklärung helfen Ihnen auch soziale Hilfsdienste, die Kirchen oder Wohlfahrtsverbände weiter.
Für das Verfassen einer Patientenerklärung stehen Ihnen eine Vielzahl an Mustern, Formularen oder Textbausteinen zur Verfügung. Schauen Sie sich die Vorlagen in Ruhe an und prüfen Sie, welche am ehesten Ihren Vorstellungen und Weltanschauungen entspricht. Anschließend können Sie die Vorlage nach Ihren Wünschen ändern oder mit entsprechenden Textbausteinen ergänzen:
Mustervorlagen für Patientenverfügungen
- • Erhalten Sie beim Zentrum für medizinische Ethik in Bonn
- • bei Hilfsorganisationen, Kirchen, Ärztekammern etc.
- • bei SANPURA im Online-Shop als handliche Mappe
Textbausteine für Patientenverfügungen
- • Stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Verfügung
Weiterführende Informationen zu Patientenverfügungen
- • Finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit
Patientenverfügung richtig aufbewahren
Die schriftliche Verfügung sollte bei den wichtigen Unterlagen aufbewahrt werden. Es empfiehlt sich, Angehörige, Vertraute oder den Arzt darüber zu informieren oder diesen Personen eine Kopie auszuhändigen. Die Kopie sollte vom Verfasser unterschrieben sein. Nur so ist sichergestellt, dass auch die Zweitschrift ein gültiges Dokument ist.
Zur Sicherheit können Sie wichtige Dokumente in einer feuerfesten Dokumententasche aufbewahren. Zudem besteht die Möglichkeit, die Patientenverfügung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht im zentralen Register der Bundesnotarkammer zu registrieren. Damit sind die Dokumente immer verfügbar.
Tipp: Hinweis-/Notfallkarte für das Portemonnaie. Wir empfehlen Ihnen eine kleine Hinweiskarte, dass Sie im Besitz einer Patientenverfügung sind, mit sich zu führen. Geben Sie darauf an, wo Ihre Patientenverfügung hinterlegt ist. Zudem sollten Sie Ihren behandelnden Arzt und eine Vertrauensperson mit Kontaktdaten benennen. Notfallkarten erhalten Sie z. B. bei den Kommunen, Krankenkassen oder Hilfsorganisationen.